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Für eine schnellere und bessere Hilfsmittelversorgung

  • Autor:Verena Berger
  • Veröffentlicht am:10.03.2025
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Der QVH e.V. begrüßt ausdrücklich den Erfolg auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode

Nach jahrelangem Einsatz gelang es einem Aktionsbündnis – entstanden auf Initiative der Fördergemeinschaft rehaKIND und weiteren Unterstützern – ein wichtiger Erfolg: Am 31. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet. Ein zentraler Bestandteil der Reform der ambulanten Versorgung betrifft die Neuregelung der Hilfsmittelverordnungen aus SPZ und MZEB für Menschen mit Behinderungen. Künftig wird die Prüfung durch die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst entfallen, wenn ein Hilfsmittel von einem Arzt oder einer Ärztin eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) verordnet wurde. Dadurch wird die Hilfsmittelversorgung erheblich verbessert, beschleunigt und bürokratische Hürden werden verringert.

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